Kein Pflanzenpass für Vielfalt!

Was sind Öko-Sorten?

Lange hat auch der Bio-Erwerbsanbau überwiegend Hybridsorten angebaut, weil es kaum Öko-Züchtungen gab. Das ändert sich seit einiger Zeit. Ziel der EU bis 2030: Bio auf 25 Prozent der Anbauflächen. Nun muss auch die Öko-Züchtung mindestens 25 Prozent der EU-Fördermittel bekommen, nucht nur zwei Prozent wie in der Vergangenheit. Denn Ökolandbau braucht dafür angepasst Öko-Sorten!

Öko-Züchter*innen sollten auf Geistige Eigentumsrechte und Hybridtechnik verzichten.

Was ist Bio-Saatgut?

Der zertifiziert Bio-Erwerbsanbau muss seit 2022 Saatgut verwenden, das mindestens ein jahr lang und mindestens nach EU-Bio-Regeln vermehrt wurde. Das können auch Hybridsorten sein.

Zeugnisse und Pässe

Wenn man Pflanzenmaterial, auch Saatgut, in die EU importieren will, ist ein Gesundheitszeugnis nötig. Dazu wird die Gesundheit geprüft. Schadorganismen sollen sich in der EU nicht ausbreiten, Unternehmen müssen Wirtspflanzen, die sie – auch innerhalb eines Mitgliedsstaates – verkaufen, mit Pflanzenpässen nachverfolgbar machen für den Fall, dass später Schaderreger gefunden werden. Das Unternehmen muss bestimmte Maßnahmen durchführen, aber der Pflanzenpass ist kein Zeugnis für Gesundheit.

Kein Pflanzenpass für Vielfalt!

Die EU regelt, dass alle, auch Erhalter*innen , für Wirtspflanzen Pflanzenpässe ausstellen müssen, wenn sie per Webshop verkaufen, aber nicht, wenn sie dasselbe auf Veranstlatungen tun. Die EU hat diese Regelung evaluiert, ein Ergebnis gab es Anfang 2022 noch nicht. Tomaten und Bohnen zählen leider zu den Wirtspflanzen ovn wirtschaftlich schädlichen Erregern. Gelichzeigtig gelten sie wegen ihrer Attraktivität als Flaggschiffe der Vielfalt. Viele andere Arten laufen bei Verkauf und Samengärtnerei mit. Abschreckende Gesetze würden deswegen praktisch die gesamte Vielfalt von Kulturpflanzen treffen. Wir meinen: Die Erhaltung der Vielfalt ist so wichtig, dass für Erhalter*innen Ausnahmen von der Pflanzenpass- und Registrierpflicht gelten müssen!

Einen Pflanzenpass brauchen nur Wirtspflanzen , auf denen bestimmte Schaderreger leben. Die EU-Liste betrifft (2022):

  • Saatgut von Tomate, Paprika, Chili, Zwiebelgewächsen, Bohne Erbse, Lein, Sonnenblume, Soja, Senf, Raps, Rübsen
  • Pflanzgut von Tomate, Paprika, Chili, Zwiebelgewächsen, Spargel, Artischoke, Kartoffel sowie von fast allen Obst- und Nussarten