Zum Wohle der Landwirt*innen ?

Foto: Susanne GuraZum Wohle der Landwirt*innen ? Der Handel mit Saatgut wird staatlich kontrolliert. Sorten ohne amtliche Zulassung dürfen nicht „in Verkehr gebracht werden“ (Saatgutverkehrsgesetz). Schutz der Landwirt*innen vor ungeeigneten Sorten ist gut, aber: Zugelassen wurden bis vor wenigen Jahren nur Sorten, die den DUS-Kriterien genügen. Sie müssen stabil und gleichförmig sein.

Viele traditionelle Sorten haben andere Stärken, sie sind nicht gleichförmig oder stabil, sondern wachsen heterogen und verändern sich im Laufe der Jahre und je nach Anbauort, weil sie sich anpassen. Für diese Sorten gibt es nun amtliche Zulassungen als Erhaltungs– oder Amateursorte. Seit 2022 dürfen auch heterogene Populationen auf den Saatgutmarkt, ein Fortschritt für Bio-Landwirt*innen!
Foto: Susanne Gura
 
 
Was ist denn DUS ?
Die Abkürzung „DUS“ steht für die drei wichtigsten Voraussetzungen, die eine Sorte für die Zulassung erfüllen muss:
Distinct — unterscheidbar
Uniform — gleichförmig
Stable — stabil
 

Eine kleine Nische für traditionelle Sorten :
Seit 2010 gibt es Ausnahmeregelungen für „Erhaltungssorten“ bzw. „Amateursorten“, die nicht alle Kriterien erfüllen müssen, um zugelassen zu werden.
Wegen der jährlichen Gebühren und der umfangreichen Dokumentationspflichten lohnt sich eine solche Zulassung für Traditionssorten allerdings nur, wenn Saatgut für den Erwerbsanbau verkauft werden kann.
Bisher wurden EU-weit nur knapp 1.000 Sorten in dieser Nische angemeldet – echte Vielfalt ist das nicht.

Dürfen die das ?
Viele Hobbygärtner*innen fragen sich besorgt, ob angesichts dieser Umstände eine Weitergabe von Saatgut überhaupt erlaubt ist.
Die Gesetze beschränken das „Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken“ von Saatgut und lassen dabei offen, auf wessen kommerzielles Interesse es ankommt: Das des Saatguthändlers oder das desjenigen, der das Saatgut anbaut?
Wir meinen: Saatgut für den nicht-kommerziellen Anbau muss ohne rechtliche Vorschriften zirkulieren können.
Eine Registrierpflicht für individuelle Engagierte würde sie abschrecken. Bürokratie würde das Saatgut verteuern.
Das Risiko, dass individuelle Engagierte Schädlinge in der EU verbreiten, ist wegen der geringen mengen klein. Viel schlimmer wäre, wenn seltene Sorten deswegen aus den Gärten verschwinden würden!
Es gilt: Bestimmte Schadorganismen müssen den Behörden gemeldet werden. Aktuelle Info: www.julius-kuehn.de
Und: In die EU darf bestimmtes pflanzliches Material nur mit Pflanzengesundheitszeugnis gebracht werden. Ausnahme: Reiseproviant.

SOS : Save our seeds !
Helft mit, Vielfalt zu bewahren und pflanzt in euren Gärten und auf euren Balkonen Pflanzen von samenfesten Sorten, vermehrt sie und gebt das Saatgut weiter.
Kümmert euch um den Erhalt der traditionellen regionalen Sorten, sie sind das kulturelle Erbe eurer Region!
Erzählt weiter, wie es geht und wieviel Spaß es macht, Vielfalt zu bewahren.
Und sorgt mit dafür, dass Recht & Gesetz unseren Bedürfnissen angepasst werden - nicht umgekehrt!

Wehrt euch !
Beteiligt euch an Initiativen gegen weitere rechtliche Beschränkungen und an allen Aktionen gegen Versuche der Industrie, das Saatgutrecht zu ihren Gunsten zu ändern!
Wehrt euch dagegen, dass unser aller Gemeingut zum Privateigentum erklärt wird und geistige Eigentumsrechte wie Sortenschutz oder Patente auf Lebewesen geltend gemacht werden können, die durch die Lizenzeinnahmen die Marktführer weiter stärken!

Informationen zu aktuellen Initiativen findet ihr auf: