“Sortenschutz“ schadet der Vielfalt

Für Pflanzenzüchtungen gibt es ein spezielles geistiges Eigentumsrecht, den sogenannten Sortenschutz. Wer für eine neue Züchtung Sortenschutz beantragt, möchte für die Nutzung der Sorte Lizenzgebühren kassieren.
Anders als der Name nahe legt, werden Sorten nicht vor dem Verlust bewahrt.
Im Gegenteil: Die Herkunftssorten einer neu gezüchteten Sorte dürfen nicht einmal genannt werden. Dies schließt das internationale Sortenschutzabkommen UPOV ausdrücklich aus.
Ohne Nennung der Herkunftssorten können bäuerliche Sorten ungerechtfertigt monopolisiert werden, wenn sie (was häufig der Fall ist) vorher nirgends dokumentiert waren.
Auf Samentütchen nicht erkennbar: Bei mehr als der Hälfte der kommerziellen Gemüsesorten in der EU kassieren globale Chemiekonzerne die Lizenzgebühren.

Exportschlager “Sortenschutz“
Europäische Regierungen wollen in Afrika, Asien und Lateinamerika Sortenschutz wie in den Industrieländern durchzusetzen. Statt der Traditionssorten sollen dort sogar nur noch zugelassene Sorten gehandelt werden. Doch es gibt massive Proteste vor Ort. Die Vereinten Nationen schützen bäuerliche Rechte in der UNDROP-Deklaration. Sie gilt auch für die EU.

Der kleine Unterschied
Die Unterschiede zwischen Sorten sind oft nur minimal, wie z.B. der Winkel der Stängelbehaarung von Maispflanzen. Das nützt weder Landwirten noch Verbrauchern. Ämter kassieren und die Saatgutindustrie sichert sich Rechte. Die Anzahl der Sorten im amtlichen Katalog wird aufgebläht - ein fragwürdiges Argument für Vielfalt.
 

“Nachbau“ verboten !
Aus eigener Ernte Saatgut nehmen, tauschen und aussäen, das war schon immer bäuerliche Praxis und bäuerliches Recht. So passen sich Pflanzen an lokale Gegebenheiten an, und es entsteht mehr Vielfalt.
Seit es Sortenschutz gibt, dürfen Inhaber von Sortenschutzrechten mit wenigen Ausnahmen auch auf den nun so genannten „Nachbau“, Lizenzgebühren erheben.
Die Saatgutindustrie behauptet gern, Sortenschutz sei „open source“, denn für die weitere Züchtung stehen geschützte Sorten zur Verfügung. Für den weiteren Anbau aber nicht!
Bäuerliche Rechte werden erst seit 2001 im Internationalen Saatgutvertrag definiert, sind aber nationale Angelegenheit. Der Sortenschutz gilt in vielen Industrieländern schon seit den 1960er Jahren, so dass es hier für bäuerliche Rechte wenig Chance gibt.
Welche Sorte sie aussäen, ist Geschäftsgeheimnis der Landwirte, hat der Europäische Gerichtshof immerhin entschieden. Die Industrieverbände fordern, dass der Staat diese Information einholt, und sei es aus Pflanzengesundheitsgründen.